Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der Güni Bau e.U. Bitte prüfen Sie den Text gemeinsam mit einer Rechtsberatung, bevor Sie ihn rechtsverbindlich verwenden.
Hinweis: Der folgende Text ist eine sorgfältig vorbereitete Vorlage für ein Bauunternehmen in Österreich. Da AGB rechtlich bindend sind und auf Ihr konkretes Leistungsspektrum abgestimmt sein sollten, empfehlen wir vor dem produktiven Einsatz eine Prüfung durch die Wirtschaftskammer oder eine Rechtsanwaltskanzlei.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Güni Bau e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, gelten jedoch – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – als unverbindlich im Sinne des § 5 KSchG.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Zusätzliche Leistungen (Regie- und Mehrleistungen) werden gesondert vereinbart und verrechnet. Planänderungen des Auftraggebers, die zu Mehraufwand führen, berechtigen zur Anpassung von Preis und Termin.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei der Erbringung von Bauleistungen an Grundstücken kann die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1a UStG (Reverse Charge) auf den Leistungsempfänger übergehen.
- Teilrechnungen entsprechend dem Baufortschritt sind zulässig. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
5. Ausführung und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen und Zugänge sowie für einen Anschluss an Strom und Wasser auf der Baustelle. Verzögerungen, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen, verlängern vereinbarte Termine angemessen.
6. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt, witterungsbedingte Umstände sowie Lieferverzögerungen berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB. Der Auftraggeber hat die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und offenkundige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Verbesserung oder Austausch.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie gegenüber Verbrauchern im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des KSchG.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
10. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des KSchG steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Details werden vor Vertragsabschluss gesondert mitgeteilt.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Zuständigkeiten.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende zulässige Regelung als vereinbart.
Für Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter office@guenibau.at oder telefonisch unter 0660 142 30 43.
Stand: August 2026